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Biologische Sicherheit: Was tun, wenn man ein Schreiben von der Behörde erhält?

Keine Panik!

Wenn Sie ein Schreiben von der Behörde bezüglich Ihrer gentechnischen Anlage erhalten haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und systematisch vorzugehen. Dieser Blogbeitrag bietet eine detaillierte Anleitung und wertvolle Informationen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen und gut vorbereitet sind.

Die wichtigsten Punkte, die zuvor geklärt werden müssen:

  1. Welche gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden in der Anlage bearbeitet und welche Sicherheitsstufe ergibt sich daraus?

    Jede gentechnische Anlage wird entsprechend der Art und dem Umfang der gentechnischen Arbeiten in Sicherheitsstufen eingeteilt. Diese Sicherheitsstufen (S1 bis S4) bestimmen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Es ist entscheidend, die korrekte Sicherheitsstufe Ihrer Anlage zu ermitteln und zu dokumentieren.

  2. Wurde die gentechnische Anlage rechtskonform angezeigt, angemeldet bzw. genehmigt?

    Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Anzeigen gemäß dem Gentechnikgesetz (GenTG) und der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vorliegen. Dies umfasst sowohl die Anmeldung der Anlage als auch spezifische Genehmigungen für die Arbeiten mit GVO.

  3. Sind die Verantwortlichkeiten und Pflichten nach GenTG bzw. GenTSV ordnungsgemäß übertragen, beauftragt und dokumentiert?

    Es ist wichtig, dass alle Verantwortlichkeiten klar definiert und dokumentiert sind. Dies betrifft insbesondere den Betreiber der Anlage, den Projektleiter sowie den Beauftragten für die biologische Sicherheit. Alle diese Personen müssen den Behörden gemeldet werden.

  4. Sind Betreiber, Projektleiter und der Beauftragte der biologischen Sicherheit bestimmt und den Behörden mitgeteilt worden?

    Vergewissern Sie sich, dass die Benennung dieser Schlüsselpersonen erfolgt ist und dass sie den Behörden bekannt sind. Der Projektleiter und der Beauftragte für die biologische Sicherheit können dabei helfen, die Sicherheitsstufen zu bestimmen und die Behörden zu informieren.

Die Sicherheitsstufen der Anlage bestimmen

Der Betreiber der Anlage ist dafür verantwortlich, die Sicherheitsstufen korrekt zu bestimmen und den Behörden mitzuteilen. Dabei können der Projektleiter und der Beauftragte für die biologische Sicherheit beratend unterstützen.

Mögliche Gründe für ein Schreiben oder einen Besuch der Behörde

Es gibt zwei Hauptgründe, warum Sie ein Schreiben von der Behörde erhalten oder einen Besuch erwarten könnten:

  1. Unvorhergesehene Ereignisse oder Unfälle:

    Wenn es im Rahmen der gentechnischen Arbeiten zu unvorhergesehenen Ereignissen oder Unfällen gekommen ist, müssen Sie eine detaillierte und vollständige Unfallanalyse erstellen. Diese sollte Sofortmaßnahmen zur Eindämmung möglicher ungewollter Freisetzungen in die Umwelt oder Gesellschaft sowie langfristige Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Ereignisse beinhalten. Eine nachfolgende Wirksamkeitskontrolle unterstützt die Aufklärung und Beteiligung der Behörde.

  2. Routine-Begehung:

    Bei einer Routine-Begehung ist eine gute Dokumentation nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufZV) entscheidend. Stellen Sie sicher, dass Aufzeichnungen über alle gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen vorhanden sind. Dies umfasst auch regelmäßige Unterweisungen und Betriebsanweisungen mit entsprechender Dokumentation.

Wichtige Dokumentationsanforderungen

Eine vollständige und gut geführte Dokumentation kann den Besuch der Behörde verkürzen und zeigt, dass Sie alle Anforderungen einhalten. Dazu gehören:

  1. Aufzeichnungen über gentechnische Arbeiten: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten und laufenden gentechnischen Arbeiten.
  2. Regelmäßige Unterweisungen: Dokumentieren Sie regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für das Personal.
  3. Betriebsanweisungen: Erstellen und dokumentieren Sie Betriebsanweisungen für alle relevanten Arbeitsabläufe.

Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass alle ermittelten Sicherheitsmaßnahmen durchgesetzt, funktional und regelmäßig geprüft, gewartet und kontrolliert werden. Dazu gehören:

  1. Kennzeichnungen: Gentechnische Anlagen müssen klar gekennzeichnet sein.
  2. Zugangsregelungen: Regeln Sie den Zugang zu den Anlagen streng und dokumentieren Sie dies.
  3. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen: Diese umfassen alle gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Brandschutz- und Hygieneeinrichtungen.

Lagerung und Entsorgung von GVOs und Gefahrstoffen

Die korrekte Lagerung und Entsorgung von GVOs und Gefahrstoffen ist ein weiterer oft unterschätzter Aspekt. Sorgen Sie dafür, dass:

  1. Lagerung: GVOs und Gefahrstoffe sicher und vorschriftsgemäß gelagert werden.
  2. Entsorgung: Die Entsorgung dieser Stoffe erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und ist dokumentiert.

Fazit

Ein Schreiben von der Behörde sollte Sie nicht in Panik versetzen. Mit einer systematischen Herangehensweise und gründlicher Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihre gentechnische Anlage alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine gute Dokumentation, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Schulungen sind dabei der Schlüssel. Bleiben Sie ruhig und gehen Sie Schritt für Schritt vor, um sicherzustellen, dass Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.

Wenn Sie weitere Fragen oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie sicher und sorgen Sie dafür, dass Ihre gentechnische Anlage stets den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.

 

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